• Rufnummer+41 44 919 00 91

Für Tierbesitzer

Informationen und Serviceleistungen für Sie

In unserer Sprechstunde behandeln wir nach Vereinbarung. Bitte rufen Sie deshalb vor Ihrem Besuch bei uns an - Tel. 044 919 00 91 - und lassen sich einen Termin geben. Oder nutzen Sie die Online-Terminbuchung über PetsXL

Unsere Öffnungszeiten finden Sie auf der Kontaktseite.

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte mindestens 24 Stunden vorher ab. Andernfalls kann eine Gebühr verrechnet werden.

Notfalldienst

24 Std. Notfalldienst im Notfallverbund „unteres rechtes Zürichseeufer“ Telefonnummer der diensthabenden Kleintierpraxis jeweils über Telefonbeantworter der Kleintierpraxis Schwäntenmos (044 919 00 91)
oder Bessy’s Kleintierklinik in 8105 Watt / Regensdorf: Tel. 044 871 60 60

Bezahlung

Dürfen wir Sie bitten, alle Leistungen, Futter, Medikamente sowie Petshopartikel jeweils bar oder mit Karte zu bezahlen. Wir akzeptieren Maestro- und Postcard.

 

Häufige Fragen und Antworten

  • Bitte bringen Sie alle Dokumente ihres Tieres mit in die erste Sprechstunde. Dazu gehören der Reisepass / Impfpass, und – falls Sie das Tier erst kürzlich in die Schweiz eingeführt haben – die Einfuhrdokumente (Tollwutimpfung, Zollstempel).

  • Hunde sollten 8 Stunden und Katzen 6 Stunden lange fasten vor einer Operation. Wasser trinken dürfen sie jederzeit.

    s. auch Infos zu Chirurgie und Anästhesie

  • Wir bilden zusammen mit anderen Praxen in der Umgebung und dem Tierspital Zürich einen Notfallring an sieben Tagen die Woche. Wählen Sie bitte bei einem Notfall ausserhalb der Öffnungszeiten unsere Telefonnummer, das Telefonband wird Ihnen dann sagen, welche Praxis zurzeit gerade Notfalldienst leistet und wie die entsprechende Telefonnummer lautet.

  • Auf Anfrage bieten wir auch sehr gerne Hausbesuche an, insbesondere wenn es um Sterbebegleitung geht. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir bei Hausbesuchen leider zeitlich weniger flexibel sind als bei Terminen in der Praxis. Um eine frühzeitige Anfrage sind wir deshalb froh.

    Zuhause können wir jedoch keinen vollständigen Untersuch gewährleisten, wenn ihr Tier krank ist und behandelt werden muss. Es sollte dann in der Praxis untersucht werden.

  • Bitte beachten Sie, dass der Patient für die Abgabe von Dauermedikamenten mindestens einmal jährlich bei uns vorgestellt werden muss. Dies ist durch das Arzneimittelgesetz und die Apothekenverordnung gesetzlich geregelt.

  • Für Reisen braucht es eine gültige Tollwutimpfung, einen Heimtierpass und einen Chip. Bei Reisen in den Süden empfehlen wir zudem eine Prophylaxe gegen Leishmaniose, Herzwürmer und andere Erreger durchzuführen. Gerne beraten wir Sie diesbezüglich.

    Einige Länder haben noch weitere spezifische Anforderungen (z.B. vorgängige tierärztliche Entwurmung). Bitte informieren Sie sich beim entsprechenden Land, welche aktuellen Forderungen es stellt. Dies kann sich laufend ändern.

    Wenn Sie nach einer Reise in ein Tollwutrisikoland wieder in die Schweiz einreisen möchten mit ihrem Tier, müssen sie vorher eine Tollwut-Titerbestimmung durchführen. Welche Länder dies betrifft, können Sie beim Reisecheck BLV nachschauen.

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